Grundbuch Informationen

 

Ins Grundbuch werden alle in der Schweiz gelegenen Grundstücke aufgenommen, ausser die nicht im Privateigentum stehenden und die dem öffentlichen Gebrauch dienenden Grundstücke.


Grundbuch: Bundesrecht und kantonales Recht


Der Inhalt der Eintragungen im Grundbuch wird vom Bund bestimmt, genauso wie die sich daraus ergebenden Wirkungen; sie sind für die ganze Schweiz identisch. Die Kantone führen das Grundbuch. Sie bestimmen die Anzahl Grundbuchkreise und die Organisation auf ihrem Gebiet. Der Bund (das Bundesamt für Justiz) übt die Oberaufsicht über die kantonalen Grundbuchämter aus. Ein zentrales Grundbuch der ganzen Schweiz gibt es aber nicht.

Einsichtnahme ins Grundbuch


Ohne den Nachweis eines Interesses kann jede Person Auskunft über die Bezeichnung eines Grundstücks und die Grundstücksbeschreibung, den Namen und die Identifikation des Eigentümers, die Eigentumsform und das Erwerbsdatum, die Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie gewisse Anmerkungen erhalten. Wer ein besonderes Interesse darlegt (z.B. wenn man sich in Vertragsverhandlungen hinsichtlich eines Grundstückerwerbs befindet), kann sich beim Grundbuchamt der Ortschaft, in der das Grundstück liegt, gegen Gebühr einen Grundbuchauszug ausstellen lassen.
 

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