Übersicht Grundstück - Immobilienerwerb für Ausländer

 

 

Staatsangehörige
von EG und EFTA
mit Wohnsitz in CH

Angehörige von Staaten
ausserhalb EG und EFTA
mit Wohnsitz in CH

Ausländer jeder
Herkunft mit Wohn-
sitz im Ausland

Juristische Personen
mit Sitz im Ausland
oderGesellschaft mit
Beherrschung durch
Personen im Ausland

Betriebsstättengrund-
stücke zur Eigennutzung
oder zur Vermietung
oder Verpachtung

bewilligungsfrei

bewilligungsfrei inkl.
Landreservenvon rund
einem Drittel der Fläche.

bewilligungsfrei inkl.
Landreserven von rund
einem Drittel der Fläche.

bewilligungsfrei inkl.
Landreserven von rund
einem Drittel der Fläche.

Wohnung bewilligungsfrei

bewilligungsfrei; eine
Wohneinheit am Ort
des Wohnsitzes

ausgeschlossen ausgeschlossen
Zweitwohnung bewilligungsfrei

bewilligungspflichtig,
darf nicht vermietet werden

bewilligungspflichtig,
darf nicht vermietet werden.
bewilligungsfrei für
Grenzgänger mit Staats-
angehörigkeit der EG
und EFTA in der Region
desArbeitsortes zum
selber bewohnen

ausgeschlossen
Ferienwohnung bewilligungsfrei

bewilligungspflichtig und
ausschliesslich in kantonal
festgelegten Fremden-
verkehrsorten; darf
periodisch vermietet
werden

bewilligungspflichtig und
ausschliesslich in kantonal
festgelegten Fremden-
verkehrsorten; darf
periodisch vermietet
werden

ausgeschlossen

Unüberbautes Land in
der Bauzone

bewilligungsfrei

bewilligungspflicht mit
Ausnahmen

bewilligungspflicht mit
Ausnahmen

Für Betriebsstätte
bewilligungspflichtig mit
Ausnahmen.
Für Wohnungsbau
ausgeschlossen

 

CM Benzoni • Via Filagna • 6614 Brissago • Telefon: +41 91 780 97 33 • Fax: +41 91 780 97 34 •