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Übersicht Grundstück - Immobilienerwerb für Ausländer
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Staatsangehörige
von EG und EFTA
mit Wohnsitz in CH
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Angehörige von Staaten
ausserhalb EG und EFTA
mit Wohnsitz in CH
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Ausländer jeder
Herkunft mit Wohn-
sitz im Ausland
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Juristische Personen
mit Sitz im Ausland
oderGesellschaft mit
Beherrschung durch
Personen im Ausland
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Betriebsstättengrund-
stücke zur Eigennutzung
oder zur Vermietung
oder Verpachtung
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bewilligungsfrei |
bewilligungsfrei inkl.
Landreservenvon rund
einem Drittel der Fläche.
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bewilligungsfrei inkl.
Landreserven von rund
einem Drittel der Fläche.
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bewilligungsfrei inkl.
Landreserven von rund
einem Drittel der Fläche.
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| Wohnung |
bewilligungsfrei |
bewilligungsfrei; eine
Wohneinheit am Ort
des Wohnsitzes
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ausgeschlossen |
ausgeschlossen |
| Zweitwohnung |
bewilligungsfrei |
bewilligungspflichtig,
darf nicht vermietet werden
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bewilligungspflichtig,
darf nicht vermietet werden.
bewilligungsfrei für
Grenzgänger mit Staats-
angehörigkeit der EG
und EFTA in der Region
desArbeitsortes zum
selber bewohnen
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ausgeschlossen |
| Ferienwohnung |
bewilligungsfrei |
bewilligungspflichtig und
ausschliesslich in kantonal
festgelegten Fremden-
verkehrsorten; darf
periodisch vermietet
werden
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bewilligungspflichtig und
ausschliesslich in kantonal
festgelegten Fremden-
verkehrsorten; darf
periodisch vermietet
werden
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ausgeschlossen |
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Unüberbautes Land in
der Bauzone
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bewilligungsfrei |
bewilligungspflicht mit
Ausnahmen
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bewilligungspflicht mit
Ausnahmen
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Für Betriebsstätte
bewilligungspflichtig mit
Ausnahmen.
Für Wohnungsbau
ausgeschlossen
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